Klasse A direkt / Klasse AU (unbeschränkt)
Krafträder – Zweiräder, auch mit Beiwagen – mit
- einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
- einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
(Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) mehr als 0,2 kW/kg)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit
- einer Leistung von mehr als 15 kW oder
- symmetrisch angeordneten Rädern und
- einem Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
- einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
- einer Leistung von mehr als 15 kW.
Voraussetzungen: |
Klasse A2, wenn unter 24 Jahre alt. |
Befristung: |
Klasse A ist unbefristet gültig. |
Einschluss: |
Klassen A2, A1 und AM |
Hinweise: |
Bei Besitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich
(Stufenführerschein). |
Klasse A1
Krafträder (Leichtkrafträder) – Zweiräder, auch mit Beiwagen – mit
- einem Hubraum mit nicht mehr als 125 cm³
- einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
- einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit
- symmetrisch angeordneten Rädern
- einem Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
- einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
- einer Leistung von bis zu 15 kW.
Voraussetzungen: |
Keine andere Klasse ist Voraussetzung. |
Befristung: |
Klasse A1 ist unbefristet gültig. |
Einschluss: |
Klasse AM |
Hinweise: |
– |
Klasse A2
Krafträder – Zweiräder, auch mit Beiwagen – mit
- einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
- einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg.
Voraussetzungen: |
Keine andere Klasse ist Voraussetzung. |
Befristung: |
Klasse A beschränkt ist unbefristet gültig. |
Einschluss: |
Klasse A1 und M |
Hinweise: |
Bei Besitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich
(Stufenführerschein). |
Klasse AM
Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) – Zweiräder, auch mit Beiwagen – (bisher Klasse M) mit
- einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
- einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder
- einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren.
Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse S) mit
- einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
- einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder
- einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
- einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren).
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (bisher Klasse S) mit
- einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
- einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) bzw.
- einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
- einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) und
- einer Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen).
Voraussetzungen: |
Keine andere Klasse ist Voraussetzung |
Befristung: |
Klasse AM ist unbefristet gültig. |
Einschluss: |
– |
Hinweise: |
– |
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